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Mittwoch, 11. November 2015

Novemberblues oder: Eine kleine Gesellschaftskritik

Als Eltern werden Sie es wissen, als Nicht-Eltern zumindest ahnen. Die Geburt des Kindes ist der mit Abstand leichteste Teil der Übung. Also technisch-administrativ gesehen, bitte nicht zur Gleichstellungsbeauftragen laufen liebe Mütter, danke :). Gefühlte 20 Jahre bevor es das erste mal für ihn relevant ist, bekommt der Filius vom Staat seine persönliche Steuer-Identifikationsnnummer, welche ihn fortan als braven und aufrichtigen Bürger und Zahlungsquelle begleitet, bis er dereinst den Ahnen in die ewigen Jagdgründe nachfolgt. Die Geburtsurkunde, seine erste Krankenversicherung, Aufnahme in diverse andere Haus- und Haftpflichten, alles kein Problem.

Die erste, wirkliche Hürde ist die Betreuung, wenn es sich die Eltern nicht erlauben können, fortan als Privatiers mit ihm zwischen Ibiza und Hawaii zu pendeln, oder zumindest auf dem Landgut eine unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen. Für die allermeisten von uns keine Option und so wird für die Eltern schon bald nach der Geburt die Frage "wohin mit dem Kind?" mehr Gewicht bekommen, als es einer jungen Familie vermutlich gut tut.

Die Karrieren der Eltern, gerade unsanft durch eigene Ansprüche an das Familienleben und die Kampfparole "Du bist größer, aber ich bin lauter!" unterbrochen, muss wieder in die Spur gebracht werden. Für viele bedeutet es auch, die nächsten Karriereschritte zu planen, also den planmäßigen Abschluss des Familienwachstums und einen eventuellen Jobwechsel miteinander in Einklang zu bringen. Auf der anderen Seite wird der Nachwuchs stetig größer/älter, bald schon folgen elementare Grundfragen zu Kita (Montessori? Städtisch? Eltern-Kind Initiativ? Waldkindergarten?) bzw. in vielen Gemeinden aus schlichten Kapazitätsgründen die verzweifelte Suche nach einer brauchbaren Tagesmutter. Kaum dort eingemündet, kann man das eigene Kind dann schonmal auf die Wartelisten von geeigneten Schulen setzen lassen, damit in 5 Jahren auch wirklich eine 3,33% Chance besteht, dass er/sie in die heiligen Hallen der nächsten Bildungsstufe aufgenommen wird. Auch hier muss dann gewählt und begründet werden, darf es eine Schule in kirchlicher Trägerschaft sein? Soll ein besonderes pädagogisches Konzept gefahren werden? Darf es auch althumanistisch, sprich mit Griechisch als zweiter Fremdsprache, sein (sollte der Junior Ambitionen Richtung Consultant oder Insolvenzanwalt zeigen, sicher keine schlechte Wahl)?

Sie sehen, wo wir eben noch dachten, die Entscheidung für ein Kind ist die mit Abstand schwierigste, so sind wir schon jetzt weit über die Erkenntnis erhaben und wissen es besser.

Den Ansprüchen der Eltern steht nämlich alsbald die Wirklichkeit der verfügbaren Plätze gegenüber. Je nach Wohnort hat man dann weder die Wahl zwischen Tagesmutter und Kita, bio oder elterninitiativ bzw. Klassen mit Übergröße statt jahrgangsübergreifenden Lernkonzepten. Es gibt schlicht im Umkreis von etlichen Kilometern nur einen Anbieter bzw. im schlimmsten Falle gar keinen!

Wäre hier eigentlich primär die öffentliche Hand, im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge, verpflichtet mindestens eine Grundvariation zur Verfügung zu stellen, ist die Realität brutal. Landauf und -ab müssen Eltern Rechtsanwälte für Kitaplätze bemühen, schließen Jugendämter gleich über Wochen und sind nur mehr mit der Abarbeitung von Altfällen beschäftigt, können Schulleiter schlicht aus Personalmangel nicht weniger als 32 Elfjährige in der ersten Gymnasialklasse gemeinsam unterbringen.

Zudem ist die Rechtsprechnung in dieser Hinsicht sehr ungnädig, Eltern, egal ob berufstätig oder nicht, ist eine 30-minütige Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (pro Richtung) zu einer Kinderbetreuungsstätte zumutbar. In anderen Worten, nac
h 8,5 Stunden pro Tag Arbeit, 2x 0,5 Stunden Wegzeit von und zur Kita und schon haben wir unsere Kinder über zehn Stunden nicht gesehen und die kleinen Racker sind seit mindestens 12 Stunden wach. Ganz viel Freude beim gemeinsamen Familienabend mit vielen, ausgeruhten und energiegeladenen Menschen!
(Das hieran nebenbei auch der Staat noch verdient, weil die Betreuungskosten aber der vollendeten neunten Stunden nicht mehr gedeckelt sind, steht dann nochmals auf einem anderen Blatt, welches allerdings nicht fern vom Schatzmeister der jeweiligen Kommune lagern dürfte...)

Somit ist die Realität für viele (junge) Familien die, dass ein Elternteil seine Arbeitszeit nachhaltig reduziert, täglich die Pendelei zu einer nicht fußläufig erreichbaren Betreuungseinrichtung auf sich nimmt und danach für einige Stunden einem Broterwerb nachgeht ehe am Nachmittag schon weitere Verpflichtungen mit oder ohne Kind die Aufmerksamkeit verlangen. 

An Aufstieg in der Firma oder berufliche Veränderung über die unmittelbare Region hinaus ist daher kaum zu denken, schließlich weiß niemand, ob, wann und wo man im neuen Wohnort eine halbwegs vertretbare Betreuung für den Nachwuchs bekommt.

Bis die staatlichen Stellen ihren Verpflichtungen in Form eines adäquaten Angebots und Verfügbarkeit desselben wieder nachkommen wird es also weiterhin viele Arbeitgeber geben, die über mangelnde Mobilität der Bewerber schimpfen und Politiker weiterhin propagieren, ma müsse für das eigene Dasein schon Veränderungsbereit sein.

Schöne neue Welt!

Montag, 10. August 2015

Elterngeld oder: Klagen wirkt Wunder


Nachdem mein Blog letzten Montag zum Thema Hartz IV wegen Kindern mehr Interesse geweckt hat, als ich vermutet hätte, nehme ich dies gerne auf und werde ab sofort regelmäßig montags über Karriere bzw. den Kampf mit dem Amtsschimmel zu schreiben. Heute widme ich mich daher dem Elterngeld und der Personalsituation in den Ämtern.

Der Anspruch auf Elterngeld

Elterngeld steht grundsätzlich ersteinmal jedem zu, der den Titel "Eltern" für sich beanspruchen kann. Soweit so schön, aber dann geht es auch schon los. Haben Sie vor der Geburt einen Job ausgeübt erhalten Sie dem Grunde nach 67 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate (Väter) vor Geburt des Kindes. Mütter erhalten dies ebenfalls, jedoch bereinigt um die Mutterschutzzeiten*.

Damit das ganze Vater Staat aber nicht zu teuer kommt, schützt er sich mit einer Obergrenze. Da Elterngeld auf einen Höchstbetrag von €1.800 gedeckelt ist, werden Nettoeinkommen bei einer Grenze von rund €2.700 gekappt. 


Was ist nun aber mit denjenigen, die keinen, oder nur einen Minijob ausgeübt haben? Auch für die ist der Staat da und greift mit pauschal €300 Mindestanspruch unter die Arme. ABER: Bezieht derjenige Arbeitslosengeld II - also das geliebte Hartz IV - hat er leider nichts davon, denn das Jobcenter zieht diesen Betrag postwendend wieder ab. Sie fühlen sich bei diesen Zahlenspielereien etwas an meine Hartz-IV Rechnung letzte Woche erinnert? Gut, ich nämlich auch.

Soweit so gut liebes Elternteil, wir wissen also nun, dass Sie einen Anspruch gegenüber dem Staat haben, genauer gesagt gegenüber der Kommune ihres Wohnorts und dort in der Regel dem Jugendamt. Was jetzt folgt, ist manchmal einfach, oft aber auch ein Schildbürgerstreich par excellence.

Der Antrag auf Elterngeld

Vor alle Leistungen des Staates hat der Herr den Antrag gestellt. Dieser ist, zumindest in den meisten Kommunen, recht übersichtlich und rasch ausgefüllt, in erster Linie sind die Nachweise zum Einkommen der 12 Monate vor Geburt und Nachweise über evtl. Steuerklassenwechsel beizubringen, damit von Amts wegen der Anspruch geprüft und berechnet werden kann. So eine Berechnung ist an und für sich nicht kompliziert, der Staat selber stellt unter www.elterngeldrechner.de das passende Tool bereit. Natürlich sieht das auf Seiten des Amtes noch etwas umfangreicher aus, aber im Grunde stimmen bei gründlicher Vorbereitung beide Ergebnisse überraschend gut überein. 

Doch bevor Sie nun tatsächlich in den Genuss von Elterngeld kommen, muss die Bearbeitungsdauer abgewartet werden. Diese ist, je nach Kommune und teilweise auch innerhalb der Stadtstaaten sehr unterschiedlich. Manche Eltern haben ihren Bescheid 4 Wochen nach der Geburt parallel zur "ersten ausgefallenen Gehaltszahlung", in anderen Gebieten muss man jedoch aufgrund von Personalmangel im öffentlichen Dienst teilweise bis zu 9 Monate auf sein Geld warten. Richtig, dies bedeutet für viele Familien eine existentielle Notlage! 9 Monate ohne Gehalt, d.h. 9 Monate im Extremfall €1.800,00 (= €16.200,00) weniger, das kann fast niemand kompensieren. Da Banken zudem mittlerweile immer weniger kulant sind, oder aber durch Überzugszinsen sehr gut daran verdienen wollen, bleibt denjenigen die keine Hilfe im Familienkreis haben nur ein Weg - die Klage.

Auch wir mussten diesen Weg gehen, unser zuständiges Jugendamt war teilweise über Wochen geschlossen nur um Altfälle abzuarbeiten. Wie aber klagt man und vor allem: wo?

Die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht

Zunächst einmal müssen Sie warten. Behörden wird in Deutschland ein gewisser Zeitrahmen eingeräumt um Sachverhalte zu prüfen und zu bescheiden. Im Fall von Elterngeld ist geregelt, dass der Antragsteller innerhalb von 8 Wochen einen Bescheid erhalten muss. Vorher können Sie leider gar nichts erreichen. Hat das Amt diese Zeit jedoch ausgeschöpft und nichts ist passiert, ist der Weg in die Gerichtsbarkeit eröffnet. Zuständig für die Fragen des Elterngelds ist in der Regel das Sozialgericht.

Ihr (und mein) Vorteil: Die Gerichtsverfahren sind für den Kläger kostenfrei, Sie benötigen zudem nicht zwangsläufig einen Anwalt. Gerade für diesen Sachverhalt war er für uns nicht erforderlich**

Da eingehende Klagen bei Gericht fortlaufend nummeriert  und abgearbeitet werden, wäre mit einem Verfahren in der Sache nicht vor Mitte 2015 zu rechnen gewesen. Bis dahin hätte unser Amt aber seinen Rückstand aufgeholt und die Angelegenheit wäre ins Leere gelaufen. Aus diesem Grund haben wir, parallel zur Klage einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz eingereicht.

Hierbei kann bei einem an sich klaren Sachverhalt vom Gericht angeordnet werden, dass die beklagte Behörde die Zahlungen auch ohne vollständige Prüfung zunächst vornimmt und ihrerseits ggfs. im Hauptverfahren eine Korrektur erwirkt.

Unser Sachverhalt gehörte zum Glück zu dieser Fallkonstellation: Wir sind Eltern, haben also grundsätzlich nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit berechtigt, Elterngeld zu beziehen. Auch hatten wir nachweislich gegen Empfangsbestätigung alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht, die Berechnung an sich war somit kein Problem. Da dem Sozialgericht somit nachgewiesen wurde, dass alle von uns zu erbringenden Schritte erledigt waren und die Verzögerung schuldhaft seitens des Amtes (aufgrund von Personalmangel, wie dessen Rechtsvertreter freimütig einräumte) erfolgte, wäre unserem Antrag entsprochen worden und die Auszahlung gerichtlich angeordnet worden.

Wäre? Ja, an dieser Stelle endet meine Erfahrung mit dem sozialgerichtlichen Erzwingen von Leistungen. Unmittelbar nach diesem Schriftsatz war das Amt trotz seiner Überlastung plötzlich in der Lage, den Bescheid zu erlassen und die Zahlungen anzuordnen. Ein Schelm, wer dabei nun Böses denkt, aber ganz ehrlich liebes Jugendamt: den Tipp mit der Beschleunigung durch Klage habe ich bei der Abgabe des Antrags direkt von Eurer Mitarbeiterin bekommen, vielen Dank nochmal dafür.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Ja, natürlich, schließlich reden wir hier über deutsches Recht. Bei Antragstellung erwartet das Gericht einen lückenlosen Nachweis aller finanziellen Bewegungen der vergangenen drei Monate (so soll verhindert werden, dass jemand Geld wegschafft nur um bedürftig zu werden), zudem dürfen keine frei verfügbaren Vermögen wie Sparbuch, Tagesgeld, Aktien o.ä. mehr vorhanden sein. Klagen kann und sollte man zwar trotzdem, aber ohne, dass wirklich nicht mehr genug Geld zum monatlichen Leben vorhanden ist, wird kein Richter eine einstweilige Anordnung erlassen. Sie ist also, anders als die Klage, wirklich nur dann ein Mittel, wenn der Bedarf tatsächlich vorhanden ist (bei uns war dies so, weil wir die ersten Monate zusammen zu Hause waren und mangels Bewilligung nur vom Mutterschaftsgeld leben konnten, zu wenig um alle Ausgaben zu decken).

Fazit

Eltern werden ist nicht schwer, gerade in den ersten Monaten finanziell über die Runden kommen aber sehr. Ich hoffe, ich konnte allen, denen aktuell die Bearbeitungszeiten in den Ämter immer tiefere rote Zahlen aufs Konto zaubern, eine Idee geben, wie sie ihr individuelles Verfahren vielleicht doch noch zu einem raschen und glücklichen Ende bringen können.
Das in den allermeisten Fällen keine böse Absicht hinter den Machenschaften der Ämter liegt, sondern schlichtweg politische Fehlplanung sollte aber bitte jeder im Auge behalten, der seinem gerechten Ärger Luft machen will...die Kolleginnen und Kollegen in der Sachbearbeitung können am allerwenigsten dafür...


*Die bereinigte Variante ist der vom Amt angewandte Regelfall, Sie können jedoch darauf bestehen, dass dieser Zeitraum einbezogen wird, was z.B. Sinn macht, wenn Sie zuvor Student oder arbeitslos waren und durch die Einbeziehung der sechs Wochen ihr Durchschnittseinkommen steigern können (Stichwort: Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber)
**Achtung, Achtung: Selbstverständlich betreibe ich hier keinerlei Rechtsberatung, ich schildere lediglich unseren Weg. Im Zweifelsfall sollten Sie IMMER fachkundigen Rat einholen, auch wenn dieser manchmal teuer ist.