Samstag, 25. Juli 2015

Elterngeld: Arbeiten für umsonst


Wie der Blogtitel verrät, ist mein Kind Baujahr 2014. Das bedeutet, dass ich von der seit diesem Jahr geltenden Elterngeldregelung (Elterngeld-Plus) leider keinen Gebrauch machen kann. Auch das ist mit ein Grund, warum ich meine Karriere so aktiv torpediere(n muss). Mein Job an sich würde sich zumindest befristet in Teilzeit ausüben lassen. Allerdings würde hier nach für mich geltender (alter) Rechtslage mein Verdienst in nahezu voller Höhe auf mein Elterngeld angerechnet.
Würde ich 20 Stunden pro Woche meiner Arbeit nachgehen, würde das Elterngeld, welches ich neben dem Gehalt für diese Arbeitsleistung beziehen würde auf einen mittleren ZWEIstelligen Betrag schrumpfen. Der Staat bestraft mich also dafür, wenn ich mich entscheide, die am Arbeitsmarkt geforderte Flexibilität zu zeigen und Arbeit und Familie mehr oder minder gleichberechtigt nebeneinander auszuüben. 

Ich will ehrlich sein, vermutlich hätte auch die seit diesem Juli gültige Regelung nicht dazu geführt, dass ich diesen Weg gewählt hätte. Ich bin schlicht und ergreifend zu neugierig, meinen Sohn  aufwachsen zu sehen um genug Ehrgeiz zu entwickeln, nebenher noch 20 Stunden eine gute Arbeit abzuliefern die mich beruflich wirklich weiterbringt (und somit vermutlich eher 30 Stunden wären, die ich zudem nicht aufschreiben dürfte aufgrund der gesetzlichen Regelungen).

Aber trotzdem hätte ich mich von einer schwarz-roten (Volks-)Regierung hier mehr Mut zur Gestaltung gewünscht. Es liegt auf der Hand, dass auch den politisch Verantwortlichen bewusst wurde, dass die bisherige Regelungen den Anforderungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht genügt. Doch anstatt dies einzugestehen und eine Flexibilisierung für alle Eltern von Kindern unter drei Jahren zu ermöglichen wird, typisch Politik, bei der Verabschiedung ein Datum der Umsetzung gewählt, welches noch mindestens sechs Monate in der Zukunft liegt. 

Nicht jeder ist in der komfortablen Lage, dass beide Partner in einer unbefristeten Beschäftigung stehen und dabei noch recht anständig verdienen. Für viele Eltern in meinem neuen Kinderumfeld ist es sogar unmöglich, allein von Elterngeld zu leben. Sie beißen daher in den sauren Apfel, nehmen oftmals ihre bisherigen Berufe als Minijob wahr, und verlieren hierdurch pro Monat rund € 260,- an Elterngeldansprüchen. Für die Kommune, die das Elterngeld aufbringen muss, natürlich ein gutes Geschäft, womit die Vermutung zumindest naheliegt, dass hier wieder mehr an kommunale Kassenlagen als wirklich an Familien gedacht wurde...

Was wir im Übrigen machen, wenn sich noch ein weiteres Mal Nachwuchs einstellen sollte, ist in diesem Zusammenhang auch eine hochinteressante Frage. KANN - zumindest des Vater - in Zukunft überhaupt noch eine solche Elternzeit wie meine jetzige nehmen, ohne dass er direkt als Arbeitsverweigerer oder Faulpelz abgestempelt wird? Schließlich können die Erwägungen zum finanziellen Aspekt noch von den allermeisten Kollegen und Vorgesetzen nachvollzogen werden, auch sie würden vermutlich ungern volle Arbeit für nur rund 33 % Ihrer Bezüge erbringen wollen.

Wenn aber unter der neuen Regelung mit verlängertem Elterngeldanspruch bis zu 30 Stunden die Woche anrechnungsfrei gearbeitet werden dürfen, wie wird sich dann die Einstellung ändern? Wird es wieder ins gängige Rollenmodel drängen, Vater zumindest Teilzeit auf Arbeit, die Mutter aber gerne auch länger wieder daheim um eine Balance zu finden? Ich bin gespannt und werde Ihnen im Zweifel gerne hier berichten!

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